Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 18. 1. 1999 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. Wegen der Geburt ihres zweiten Kindes am 27. August 2002 nahm die Klägerin bis zum 27. August 2004 Karenz in Anspruch. Schon im März 2004 ersuchte sie die Beklagte, im Anschluss an ihre Karenz eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 15h MSchG in Anspruch nehmen zu können. Unstrittig ist ferner (AS 29), dass die Klägerin am 6. August 2004 schriftlich bekanntgab, im Anschluss an ihre Kare... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Rainer U*****, technischer Zeichner, *****, vertreten durch Dr. Gert Ragossnig, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Da keiner der Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt, ist die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des § 46 Abs 1 ASGG qualifizierten Rechtsfrage abhängig. Da keiner der Fälle des Paragraph 46, Absatz 3, ASGG vorliegt, ist die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des Paragraph 46, Absatz eins, ASGG qualifizierten Rechtsfrage abhängig. Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision mit der
Begründung: zugelassen, dass den hier zu lösenden Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Dazu ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. Kommt es in diesem dreipersonalen Verhältnis nicht zu einer solchen Vertragsübernahme, besteht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber fort. Der Schwerpunkt bei dieser arbeitsrech... mehr lesen...
Begründung: Die G***** AG (im Folgenden G*****), ein Bewachungsunternehmen, ist kollektivvertragsangehöriges Mitglied der Antragsgegnerin. Auf sie findet der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe Anwendung. Die G***** übernahm ab 1. 9. 1996 (Saison 1996/97) den so genannten "Publikumsdienst" des Österreichischen Bundestheaterverbandes im Bereich von Staats- und Volksoper sowie Burg- und Akademietheater. Es lag insoweit ein Betriebsteil-Übergang gemäß § 3 Abs 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 17. 8. 1998 bis zum 31. 7. 2000 als Angestellter beschäftigt. Anlässlich seiner Einstellung erhielt er einen Dienstzettel, der ua folgende Klausel enthält: "Die Kündigung darf mit Ende des Monats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist erfolgen." Der Kläger las diesen Dienstzettel durch und unterfertigte ihn. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nahm der Kläger im Betrieb der Beklagten eine Sonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages 59jährige Kläger war seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten als Vertriebsingenieur beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. 5. 1996 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis per 30. 6. 1996 auf. Ab 13. 5. 1996 befand sich der Kläger im Krankenstand. Dennoch fuhr er am 16. 5. 1996 - mit dem von der Beklagten zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug - nach Nürnberg. Von dieser Reise erfuhr die Beklagte am 16. 5. 1996... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin stützt die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision primär auf die Frage des rechtlichen Charakters eines Dienstzettels und meint, dass dazu Ausführungen des Obersten Gerichtshofes fehlen bzw. unklar seien. Symptomatisch für die auf diesem Gebiet bestehenden Unklarheiten sei, dass der Oberste Gerichtshof in seiner in ARD 4846/23/97 veröffentlichten Entscheidung vom 28. 11. 1997 (richtig: 1996) ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2
Rechtssatz: Durch § 2 AVRAG wird die Richtlinie des Rates vom 14. 10. 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog Nachweisrichtlinie) ins österreichische Arbeitsrecht umgesetzt. Die generelle Dienstzettelpflicht bedeutet eine Ausweitung des österreichischen Arbeitsrechtsbestands, da ein Anspruch des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß auch nach der hier im Hinblick auf das Datum der angefochtenen Entscheidung des Erstgerichts für die Zulässigkeit von Neuerungen gemäß § 101 Abs. 2 ASGG anzuwendenden alten Rechtslage die Ablehnung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, weil dieses den rechtlich erheblichen Sachv... mehr lesen...
Norm: AngG §6 Abs3AVRAG §2
Rechtssatz: Dienstzettel sind keine Rechtsfolgen nach sich ziehende Willenserklärungen, sondern nur Wissenserklärungen über schon vorher vereinbarte Vertragsbedingungen. Entscheidungstexte 9 ObA 126/87 Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObA 126/87 9 ObA 250/99a Entscheidungstext OGH 16.02.2000 9 ObA 250/9... mehr lesen...