Norm
AVRAG §2Rechtssatz
Durch § 2 AVRAG wird die Richtlinie des Rates vom 14. 10. 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; sog Nachweisrichtlinie) ins österreichische Arbeitsrecht umgesetzt. Die generelle Dienstzettelpflicht bedeutet eine Ausweitung des österreichischen Arbeitsrechtsbestands, da ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Überreichung eines Dienstzettels vorher nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen gesetzlich geregelt war (AngG, AÜG, JournG etc).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113148Dokumentnummer
JJR_20000216_OGH0002_009OBA00250_99A0000_001