Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revisionsausführungen ist entgegenzuhalten, dass sich das gerichtlich zuerkannte Einsichtsrecht des Beklagten in die Gebarung d... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgArbVG §74ArbVG §75
Rechtssatz: Das Einsichtsrecht eines Betriebsratsmitglieds in die Gebarung des Betriebsratsfonds für Zeiten seiner Tätigkeit ist nicht dadurch erloschen, daß sein Dienstverhältnis beendet ist, sodaß die Beendigung des Dienstverhältnisses keinen tauglichen Oppositionsgrund bildet. Entscheidungstexte 8 ObA 234/99s Entscheidungstext OGH 25.11.1999 8 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Croupier, zuletzt im Spielcasino Seefeld, beschäftigt. Das - seit 1975 auf unbestimmte Zeit abgeschlossene - Arbeitsverhältnis wurde von der beklagten Partei zum 30.9.1977 aufgekündigt. Mit der am 11.8.1977 überreichten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei trotz der am 22.6.1977 ausgesprochenen Kündigung über den 30.9.1977 hinaus weiterhin unb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §37 Abs1ArbVG §75ArbVG §120
Rechtssatz: Auch für Rechnungsprüfer gilt das Beschränkungsverbot und Benachteiligungsverbot des § 37 Abs 1 ArbVG; ihr auf die Kontrolle der Gebarung des Betriebsratsfonds beschränkter, mit den vielfältigen Aufgaben eines Betriebsratsmitgliedes in keiner Weise vergleichbarer Tätigkeitsbereich läßt aber eine analoge Anwendung auch des besonderen Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes nach §§ 120 ff Arb... mehr lesen...