Norm
EO §35 AgRechtssatz
Das Einsichtsrecht eines Betriebsratsmitglieds in die Gebarung des Betriebsratsfonds für Zeiten seiner Tätigkeit ist nicht dadurch erloschen, daß sein Dienstverhältnis beendet ist, sodaß die Beendigung des Dienstverhältnisses keinen tauglichen Oppositionsgrund bildet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112698Dokumentnummer
JJR_19991125_OGH0002_008OBA00234_99S0000_001