Begründung: Der Kläger half dem Beklagten in den Jahren 1983, 1984 und 1985 beim Christbaumverkauf in Schwechat. Er erhielt für seine gesamte Arbeitsleistung einschließlich des Fällens der Bäume und der Mithilfe beim Transport in den Jahren 1983 und 1984 - ohne ausdrückliche Vereinbarung - je 15.000 S. Auch für 1985 trafen die Streitteile keine Lohnvereinbarung. Am letzten Verkaufstag (24.Dezember 1985) hielt der Kläger die Tageslosung von 3.620 S zurück. Der Kläger begehrt vom Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1451ArbVG §2 Abs2ArbVG §2 Abs3KollVG §2
Rechtssatz: Der Inhalt und das Ausmaß eines Anspruches und die Frage seiner Verjährung können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden, weil nach dem ABGB nicht die Klage, mit der ein Recht geltend gemacht wird, sondern das Recht selbst (§ 1451 ABGB) verjährt (vgl Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3.Auflage 138). Die nach dem Kollektivvertrag bestehenden Entgeltansprüche und... mehr lesen...