Begründung: Der Kläger zu Cr 85/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Erstkläger) war seit 21.4.1975, der Kläger zu Cr 84/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Zweitkläger) seit 16.8.1977 und der Kläger zu Cr 83/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Drittkläger) seit 19.5.1981 beim Beklagten beschäftigt. Die Dienstverhältnisse der Kläger endeten am 9.8.1984. Strittig blieb bisher, ob die Kläger - wie sie behaupten - ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen wurden, oder ob sie - wie der ... mehr lesen...
Der Kläger war beim beklagten Transportunternehmer seit November 1972 beschäftigt. Am 31. 8. 1980 löste der Kläger das Dienstverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs Anwendung fand, unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses vorzeitig auf. Art. XI Z 6 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs lautet: "Ansprüche des Dienstnehmers müssen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Dienstgeb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §14ArbVG §15
Rechtssatz: § 15 ArbVG ist eine die Kundmachungsvorschriften des § 14 ArbVG ergänzende
Norm: , die der Steigerung der Publizitätswirkung dient. Die Verletzung der den Arbeitgeber nach § 15 ArbVG treffenden Pflichten hat auf die Wirksamkeit des KollV keinen Einfluß. Wirksamkeitsvoraussetzung ist nur die Kundmachung des Abschlusses des KollV im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §15KollVG §8
Rechtssatz: Von dem Zeitpunkte an, wo feststeht, daß der Dienstnehmer Kenntnis von der Verfallsbestimmung eines KollV hat, kann er sich nicht mehr darauf berufen, daß der Dienstgeber entgegen der Vorschrift des § 8 KollVG den KollV im Betriebe nicht aufgelegt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 10/57 Entscheidungstext OGH 14.05.1957 4 Ob 10/57 Veröff: SozM I... mehr lesen...