Norm
ArbVG §15Rechtssatz
Von dem Zeitpunkte an, wo feststeht, daß der Dienstnehmer Kenntnis von der Verfallsbestimmung eines KollV hat, kann er sich nicht mehr darauf berufen, daß der Dienstgeber entgegen der Vorschrift des § 8 KollVG den KollV im Betriebe nicht aufgelegt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0050928Dokumentnummer
JJR_19570514_OGH0002_0040OB00010_5700000_001