Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist zutreffend, daß die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin, die beim Diebstahl eines Lippenstiftes ertappt und am Folgetag entlassen wurde, verspätet ist, wenn die Klage erst 14 Tage nach der Entlassung bei Gericht einlangte. Es genügt daher auf dessen rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsansicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß § 117 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt. Der (mit einer Unterbrechung von einem Jahr) seit 1976 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte war seit 1988 Vorsitzender des Zentralbetriebsrates. Er war gemäß Paragraph 117, ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3ArbVG §122 Abs3
Rechtssatz: Eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung ist bis dahin schwebend unwirksam und hat auch noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert. Entscheidungstexte 9 ObA 14/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit April 1981 bei der Klägerin beschäftigte Beklagte ist seit 26. April 1982 Mitglied des Betriebsrats. Er hat keinen Beruf erlernt. Vor seiner Arbeitsaufnahme bei der Klägerin war er in der Agrarindustrie als Maschinenarbeiter tätig. Mit der vorliegenden als Antrag bezeichneten Klage begehrt die Klägerin, "der Kündigung des Beklagten die Zustimmung zu erteilen", da sich dieser trotz Verwarnung und Vorhalt der Folgen seines Verhaltens geweigert habe,... mehr lesen...
Der Erstkläger war seit 1. April 1975, der Zweitkläger seit 1. Juni 1971 Angestellter der protokollierten Firma Alfred H; ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 8 590 S (Erstkläger) bzw. 12 275 S (Zweitkläger), jeweils 14 x im Jahr. Der Erstkläger war Betriebsratsobmann, der Zweitkläger Betriebsratsobmann-Stellvertreter. Am 27. April 1978 wurde der Zweitkläger, am 18. Mai 1978 der Erstkläger mit der Begründung: entlassen, daß Entlassungsgrunde nach S 122 Abs. 1 Z. 2 und 5 ArbVG vo... mehr lesen...