Norm: ArbVG §121 Z3ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Aus dem Zusammenspiel des § 122 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit Abs 2 ArbVG mit § 121 Z 3 ArbVG ist zu folgern, daß beharrliche Ehrverletzungen, die zwar nicht so schwerwiegend sind, daß sie die Entlassung rechtfertigen, den Betriebsinhaber aber zur Kündigung des Betriebsratsmitgliedes berechtigen können, weil ihm aus Gründen der Arbeitsdisziplin seine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. (H... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3
Rechtssatz: Unter diesen Kündigungsgrund fallen auch Fälle der beharrlichen Disziplinlosigkeit, wie wiederholte herabsetzende und beleidigende Äußerungen gegen Vorgesetzte. Entscheidungstexte 8 ObA 204/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 204/94 Veröff: SZ 67/140 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Aus dem Zusammenspiel des § 122 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit Abs 2 ArbVG mit § 121 Z 3 ArbVG ist zu folgern, daß beharrliche Ehrverletzungen, die zwar nicht so schwerwiegend sind, daß sie die Entlassung rechtfertigen, den Betriebsinhaber aber zur Kündigung des Betriebsratsmitgliedes berechtigen können, weil ihm aus Gründen der Arbeitsdisziplin seine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. (H... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3
Rechtssatz: Unter diesen Kündigungsgrund fallen auch Fälle der beharrlichen Disziplinlosigkeit, wie wiederholte herabsetzende und beleidigende Äußerungen gegen Vorgesetzte. Entscheidungstexte 8 ObA 204/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 204/94 Veröff: SZ 67/140 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAO §20bAO §20cAO §47ArbVG §120ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen § 47 AO. Entscheidungstexte 9 ObA 280/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhAO §20bAO §20cAO §47ArbVG §120ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Ein im Zug eines Ausgleichsverfahrens abgeschlossener Vergleich, mit dem ein Mitglied des Betriebsrates gegen eine freiwillige Abfertigung auf seinen Bestandschutz verzichtet, ist weder sittenwidrig noch verstößt dieser Vergleich gegen § 47 AO. Entscheidungstexte 9 ObA 280/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde am 12.September 1966 im Unternehmen der Klägerin als Programmierer angestellt und ist bei ihr seit 1.April 1972 als ausgebildeter Systemanalytiker beschäftigt. Er wurde wiederholt - zuletzt am 22.Oktober 1984 - in den Betriebsrat gewählt. Die Klägerin hatte ursprünglich den Sitz ihrer Zentralverwaltung in Wien und unterhielt vier dislozierte Produktionsstätten, welche sukzessive in selbständige Unternehmen aufgespalten wurden. Im Jahr 1983 e... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Für die Zustimmungserteilung genügt es nicht, daß durch die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (hier: Betriebsrat) ein Schaden entsteht; es muß sich vielmehr um einen erheblichen Schaden handeln. Dieser Schaden muß auch im Bereich des Arbeitgebers und Betriebsinhabers eingetreten sein oder eintreten und kann durchaus in Lohnkosten bestehen, die auflaufen, ohne daß der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden kön... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Für die Zustimmungserteilung genügt es nicht, daß durch die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (hier: Betriebsrat) ein Schaden entsteht; es muß sich vielmehr um einen erheblichen Schaden handeln. Dieser Schaden muß auch im Bereich des Arbeitgebers und Betriebsinhabers eingetreten sein oder eintreten und kann durchaus in Lohnkosten bestehen, die auflaufen, ohne daß der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden kön... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3
Rechtssatz: Die klagende Partei trifft die Behauptungslast und Beweislast auch für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes aus Gründen der Arbeitsdisziplin. Entscheidungstexte 9 ObA 199/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 9 ObA 199/88 Veröff: WBl 1989,158 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §121 Z3
Rechtssatz: Die klagende Partei trifft die Behauptungslast und Beweislast auch für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes aus Gründen der Arbeitsdisziplin. Entscheidungstexte 9 ObA 199/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 9 ObA 199/88 Veröff: WBl 1989,158 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Dienstvertrag vom 1. September 1980 auf ein Jahr als Erzieher im Schülerheim der beklagten Partei angestellt. Am 30. Juni 1981 wurde dieser Vertrag bis 31. August 1983 verlängert und mit Vertrag vom 30. Juni 1983 für die Zeit vom 1. September 1983 bis 30. Juni 1984 ein weiterer Dienstvertrag abgeschlossen. In den Verträgen wurde die Geltung des Angestelltengesetzes vereinbart. Am 3. November 1983 wurde der Kläger zum Mitglied des Betriebsr... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Bestehens seines mit der beklagten Republik Österreich (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) abgeschlossenen Dienstvertrages bis zum Ende seiner Funktion als Personalvertreter im Dienststellenausschuß "Sonstige Bedienstete" an der Universität Wien. Zur Begründung: bringt er vor, er sei seit 1. November 1974 Vertragsassistent im Sinne des § 19 Abs. 2 HSchAssG 1962 am Institut für Soziologie der Universität Wien. Der Dienstv... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120ArbVG §121ArbVG §122
Rechtssatz: Der Bestandschutz für Betriebsratsmitglieder nach §§ 120 bis 122 ArbVG endet im Falle eines befristeten Dienstverhältnisses mit dem Ablauf der Vertragsdauer. Entscheidungstexte 4 Ob 58/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 58/78 Veröff: SZ 51/98 14 Ob 86/86 Entscheidung... mehr lesen...