Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war eine Beamtin, die nach § 17 Abs. 1 des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Zuge der Neuorganisation ihres Dienstgebers wechselte sie in das Angestelltenverhältnis zur T-GmbH und beendete mit Unterfertigung der "Vereinbarung für Beamte" Ende 2000 ihre Tätigkeit. Auf Grund der Betriebsvereinbarung zwischen der Telekom Austria AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Telekom Austria AG v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
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Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
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Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z2;ArbVG §109 Abs1 Z3;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z5;ArbVG §109 Abs1 Z6;ArbVG §109 Abs3;ArbVG §2 Abs2 Z4;ArbVG §97 Abs1 Z4;EStG 1988 §67 Abs8 litb idF 1999/I/106;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 und § 109 Abs. 3 ArbVG hat der OGH im Urteil vom 10. Juli 1997, 8 Ob A 77/9... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z7;ArbVG §97 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wurden die Betriebsräumlichkeiten samt Maschinen zur Gänze von einem neuen Erwerber übernommen, der den Arbeitnehmern die Arbeit unter geänderten Bedingungen (anderer Kollektivvertrag) anbietet, so liegt keine Betriebsstilllegung im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 ArbVG vor, sondern ein Fal... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z7;ArbVG §97 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wurden die Betriebsräumlichkeiten samt Maschinen zur Gänze von einem neuen Erwerber übernommen, der den Arbeitnehmern die Arbeit unter geänderten Bedingungen (anderer Kollektivvertrag) anbietet, so liegt keine Betriebsstilllegung im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 ArbVG vor, sondern ein Fal... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z7;ArbVG §97 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wurden die Betriebsräumlichkeiten samt Maschinen zur Gänze von einem neuen Erwerber übernommen, der den Arbeitnehmern die Arbeit unter geänderten Bedingungen (anderer Kollektivvertrag) anbietet, so liegt keine Betriebsstilllegung im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 ArbVG vor, sondern ein Fal... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §109 Abs1 Z1;ArbVG §109 Abs1 Z4;ArbVG §109 Abs1 Z7;ArbVG §97 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Wurden die Betriebsräumlichkeiten samt Maschinen zur Gänze von einem neuen Erwerber übernommen, der den Arbeitnehmern die Arbeit unter geänderten Bedingungen (anderer Kollektivvertrag) anbietet, so liegt keine Betriebsstilllegung im Sinne des § 109 Abs 1 Z 1 ArbVG vor, sondern ein Fal... mehr lesen...