Entscheidungen zu § 69 Abs. 1 ASchG

Unabhängige Verwaltungssenate

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Kärnten 2001/08/10 KUVS-889-895/4/2001

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, dass ein Arbeitnehmer keinen Gehörschutz bei Arbeiten an der Tischkreissäge im Maschinenraum benutzt hat, so fehlt es an einer persönlichen Schutzausrüstung iSd § 69 Abs 1 Arbeitnehmerschutzgesetz. Dementsprechend war Arbeitnehmer aufgrund der konkreten Gegebenheiten verpflichtet den Gehörschutz zu benützen und hätte der Beschuldigte als Arbeitgeber ein dem widersprechendes Verhalten des Arbeitnehmers nicht dulden dürfen. Stellt der Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.2001

RS UVS Kärnten 2001/06/27 KUVS-K1-133/14/2001

Rechtssatz: Wird der Beschuldigte im gerichtlichen Verfahren rechtskräftig wegen § 88 Abs 1 und Abs 4 StGB verurteilt und liegt diesem Verfahren derselbe Sachverhalt wie im anhängigen Verwaltungsstrafverfahren zugrunde, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen, da gemäß Art 4 Abs 1 7. Zusatzprotokoll zur EMRK niemand wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.2001

RS UVS Kärnten 1998/09/29 KUVS-K2-903/3/98

Rechtssatz: War der Beschuldigte eine Stunde vor der Intervention des Arbeitsinspektorates auf der Baustelle und hatten alle Beschäftigten das Sicherheitsgeschirr zu diesem Zeitpunkt getragen und stellen in der Folge in Abwesenheit des Beschuldigten Arbeitsinspektoren fest, daß das Sicherheitsgeschirr nicht getragen wurde, so ist dem Beschuldigten nicht zur Last zu legen, er hätte die Nichtbenützung des Sicherheitsgeschirrs "geduldet". (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.09.1998

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten