Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als eine gem. § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung einer näher bezeichneten OHG nach außen berufene Gesellschafterin schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß in einer Verkaufsstelle der OHG in der sogen. Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf am 26. September 1990 Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, ohne daß diesen Waschwasser zur Verfügung gestel... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/02/0265 E 4. März 1994
Rechtssatz: Nur eine Bewilligung gemäß § 27 Abs 1 AschG kann gemäß § 27 Abs 2 ASchG durch andere Bewilligungen nach bundesgesetzlichen Vorschriften entbehrlich werden (Hinweis E 20.6.1991, 90/19/0217). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt in Wien, X-Straße, ein Kaufhaus. Mit Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes für den 6./7. Bezirk vom 25. Juni 1987 wurde ihr die Änderung der an dem genannten Standort bestehenden Betriebsanlage, in der sie das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 ausübt, durch Aufstellung von vier Rundständern und zwei Verkaufstischen im Eingangsbereich zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Auslagenfront (nach Maßgabe des vorliegenden Planes),... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2;ASchG 1972 §27 Abs3;ASchG 1972 §27 Abs4;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 74 Abs 2 Z 1, des § 77 Abs 1 und des § 81 Abs 1 GewO 1973 sowie des § 27 ASchG dienen dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit von bestimmten Personen, wobei jedoch nicht im Einzelfa... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorhandensein von Schutzvorrichtungen kann für die Frage, ob und unter Vorschreibung welcher Bedingungen und Auflagen eine Betriesbewilligung zu erteilen ist, von Bedeutung sein; ob ein Betrieb an sich bewilligungspflichtig ist oder nicht, hängt davon jedoch nicht ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Frage der Bewilligungspflicht iSd § 27 Abs 1 ASchG ebenso unwesentlich wie die Frage, ob die Einhaltung eines sicheren und für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer... mehr lesen...