Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1972 §27 Abs1;Rechtssatz
Das Vorhandensein von Schutzvorrichtungen kann für die Frage, ob und unter Vorschreibung welcher Bedingungen und Auflagen eine Betriesbewilligung zu erteilen ist, von Bedeutung sein; ob ein Betrieb an sich bewilligungspflichtig ist oder nicht, hängt davon jedoch nicht ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080243.X01Im RIS seit
01.12.2006