RS Vwgh 1988/11/10 88/08/0243

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Veröffentlicht am 10.11.1988
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §27 Abs1;

Rechtssatz

Ob im Betrieb zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zur Hintanhaltung von besonderen Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Arbeitnehmern erforderlich sind, ist für die Frage der Bewilligungspflicht iSd § 27 Abs 1 ASchG ebenso unwesentlich wie die Frage, ob die Einhaltung eines sicheren und für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer ungefährlichen Zustandes nicht auch durch Vorschreibungen nach § 27 Abs 6 ASchG sichergestellt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080243.X02

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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