Rechtssatz: Nach den Bestimmungen des ASchG (§§ 2 Abs3, 19 Abs.1 und 77a Abs.1 und Abs.2) ist klar ersichtlich, dass als Arbeitsstätte die Gesamtheit des Betriebes und aller dort befindlichen Arbeitnehmer inklusive der Arbeitnehmer auf dazugehörigen Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen gilt. Eine Teilung des Betriebes in einzelne Abteilungen hat keine Auswirkung auf die gesetzliche Definition der Arbeitsstätte. Es ist daher die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung i... mehr lesen...
Laut dem Straferkenntnis hat der Beschuldigte und nunmehrige Berufungswerber folgende Tat zu verantworten: Sie haben es laut Strafantrag des AI G vom 29.10.1999 als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A G Dienstleistungsgesellschaft m.b.H." mit Sitz in G zu verantworten, dass wie am 14.09.1999 um ca. 10.00 Uhr anlässlich einer Kontrolle des AI G in der Betriebsstätte G festgestellt wurde, seitens der Arbeitgeberin (A G Dienstleistungsg... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Ermittlung der Beschäftigtenzahl nach § 115 Abs 3 iVm § 79 Abs 1 ASchG am Sitz eines Reinigungsunternehmens sind Reinigungskräfte, die weder diese Arbeitsstelle noch die Filiale des Unternehmens aufsuchen, sondern direkt von ihren Wohnsitzen zu den außendienstlichen Einsatzorten im Sinne des § 2 Abs 3 ASchG fahren, dem Unternehmenssitz zuzurechnen. Dass die Arbeitskleidung, Reinigungmittel, Geräte und Wäsche (Putztücher) sowohl am Unternehmenssitz als auch in der Filiale ge... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 130 Abs.1 Z.27 iVm § 79 Abs.1 und § 115 Abs.1 Z.2 ASchG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 2.000 S bis zu 100.000 S zu bestrafen, der als Arbeitgeber nach dem 1.1.1997 in Arbeitsstätten, in denen er regelmäßig zwischen 101 und 150 Arbeitnehmer beschäftigt, keinen Arbeitsmediziner bestellt. In gleicher Weise macht sich nach § 130 Abs.1 Z.27 iVm § 115 Abs.1 Z.2 und § 82 Abs.1... mehr lesen...
Rechtssatz: § 84 Abs.2 StVO bestimmt, daß außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind. (Der zweite Satz dieser Bestimmung ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar). Der Bw verantwortet sich im gesamten Verfahren damit, daß die von ihm angebrachten Tafeln keine Werbungen, sondern Kennzeichnungen von Betriebsstätten wären, zu deren Anbringung er nach § 66 Abs.1 Gewerbeordnung 1994 (im folge... mehr lesen...
Rechtssatz: In teleologischer und systematischer Interpretation des Begriffes ,Baustelle" nach § 2 Abs 3 ASchG in Zusammenhang mit der Bauarbeiterschutzverordnung können bloße regelmäßige Reinigungsarbeiten in Bauten (wie zum Beispiel die tägliche Unterhaltsreinigung von Gebäuden) nicht als Hoch- und Tiefbauarbeiten angesehen werden, weshalb die vom Beschuldigten vorgebrachten auswärtigen Reinigungsobjekte nicht als Baustellen im Sinne von § 2 Abs 3 ASchG anzusehen sind. Ein Umkehrschluß a... mehr lesen...