Begründung: Rechtliche Beurteilung Amtswegige Erhebungen nach § 60 Abs. 1 JN setzen voraus, daß es überhaupt zu einer anderen Gerichtsbesetzung kommen kann. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn ein Antrag auf Entscheidung des Senates nach § 7 a Abs. 2 JN nicht gestellt wurde, sodaß ohnedies schon ein Einzelrichter zur Entscheidung berufen war. Anmerkung E20566 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs2JN §60 Abs1
Rechtssatz: Ist zur Entscheidung bereits ein Einzelrichter zuständig, keine amtswegigen Erhebungen nach § 60 Abs 1 JN zulässig, ob der Streitwert zwar höher als (derzeit) fünfzigtausend Schilling aber geringer als fünfhunderttausend Schilling wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 1542/90 Entscheidungstext OGH 21.05.1990 1 Ob 1542/90 ... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Das Klagebegehren lautet auf Feststellung einer 50%igen Beteiligung des Klägers an dem Unternehmen des Beklagten, Zustimmung des Beklagten zur Eintragung des Klägers als persönlich haftenden Gesellschafters des Unternehmens des Beklagten in das Handelsregister und Rechnungslegung. Nach Erstattung der Klagebeantwortung nahm der Kläger zu deren Vorbringen in einem vorbereitenden Schriftsatze Stellung und schloß die Ausführungen dieses Schriftsatzes damit, daß er für den Fall, als das ... mehr lesen...
Norm: JN §7a Abs2
Rechtssatz: Wird in einer Einzelrichtersache die Stellung eines Eventualbegehrens, das an sich vor den Senat gehört, vor der ersten Streitverhandlung mit vorbereitendem Schriftsatz angekündigt und in der ersten Streitverhandlung mündlich vorgetragen, so ist der Rechtsstreit über das Hauptbegehren und Eventualbegehren vom Einzelrichter durchzuführen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...