Die Beschwerdeführer begehrten mit ihrer zu 8 Cg 61/93v beim Landesgericht Leoben protokollierten Klage gegen eine Aktiengesellschaft bestimmte bei der 7. ordentlichten Hauptversammlung dieser Aktiengesellschaft gefasste Beschlüsse für nichtig zu erklären. Sie gaben in ihrer Klage den Streitwert wie folgt an: "nach GGG nach RATG S 3,012.500,--". In einem vorbereiteten Schriftsatz bemängelte die Beklagte die Streitwertfestlegung durch die Kläger. Bezüglich des Hauptversammlungsbeschlus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)21/02 Aktienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;B-VG Art7;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;JN §60 Abs1;RAT §7;
Rechtssatz: Es scheint nicht gerechtfertigt, die richterliche Streitwertänderung gem § 60 Abs 1 JN oder gem § 197 Abs 6 AktG anders zu behandeln als die Streitwertbemessung nach § 7 RAT. §... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AktG 1965 §197 Abs6;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2;JN §60 Abs1;RAT §7;
Rechtssatz: Über den Katalog des § 18 Abs 2 GGG hinaus findet eine (gerichtsgebührenrelevante) Streitwertveränderung auch in den Fällen des § 60 Abs 1 JN statt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Gerichtsgebühren6, Anm 3 zu § 18 GG... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer wurde in der Zeit vom 1. September 1975 bis 31. Dezember 1985 als Vertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien verwendet; er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen. Mit einem an den Stadtschulrat gerichteten Antrag, eingeschrieben aufgegeben am 27. Dezember 1985, begehrte der Beschwerdeführer, gestützt auf § 60 Abs. 1 ASVG, ihm die zuviel einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §352 Z1ASVG §355 Z3JN §60 Abs1
Rechtssatz: Bei der Erstattung zuviel einbehaltener Dienstnehmerbeitragsteile durch den Dienstgeber handelt es sich nicht um eine Verwaltungssache iSd § 355 Z 3 ASVG (Angelegenheiten der Beiträge der Versicherten und ihrer Dienstgeber), da nach dem Eingangssatz des § 3... mehr lesen...