Begründung: Die Klägerin begehrt zuletzt nach Einschränkung des Klagebegehrens in der mündlichen Streitverhandlung vom 6.12.1999 (ON 14) Zahlung an rückständigem Unterhalt von S 142.350,21 sowie Zahlung eines laufenden Unterhalts ab 1.8.1999 von S 7.062,39. Der Beklagte (der geschiedene Ehemann der Klägerin) beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht wies das Begehren auf Zahlung von rückständigem Unterhalt von S 142.350,21 sowie auf Zahlung laufenden Unterha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Unterhaltsklage von ihrem geschiedenen Ehegatten ursprünglich S 25.000 an rückständigem Unterhalt für die 10 Monate vor Klagseinbringung von Juni 1997 bis März 1998 sowie ab 1. 4. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 6.500. Sie änderte ihr Begehren hinsichtlich des Unterhaltsrückstandes in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 20. 4. 1999 dahin ab, dass sie an rückständigem Unterhalt für die Zeit von Juni ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von ihrem Ehemann zunächst monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.700,-- sowohl für die Vergangenheit ab 1. 11. 1993 bis einschließlich Oktober 1996 als auch als laufenden Unterhalt ab 1. 11. 1996. Sie änderte dieses Unterhaltsbegehren am 8. 9. 1997 dahin, daß sie nunmehr für die Monate November und Dezember 1993 S 3.600,-- monatlich, für das Jahr 1994 S 6.000,-- monatlich, für das Jahr 1995 S 5.600,-- ... mehr lesen...