Entscheidungen zu § 55 JN

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2007/11/20 2007/16/0173

In seiner am 14. Juli 2004 eingebrachten, gegen die Eduard K. Bäckerei GmbH & Co KG als ehemaligen Arbeitgeber und die Eduard K. Bäckerei GmbH als deren Komplementärin gerichteten Klage erhob der Beschwerdeführer folgendes Urteilsbegehren: "1. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beschwerdeführer binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution den sich aus brutto EUR 1.603,71 ergebenden Nettobetrag samt ... Zinsen ... zu bezahlen. 2. Die erstbeklagte Pa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.2007

RS Vwgh 2007/11/20 2007/16/0173

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §55 Abs2;JN §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0650 E 26. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus, dass mehrere Begehren nur insoweit zusammenzurechnen sind, als sie auf eine mehrfache Leistung gehen. Aus diesem Grund ordnet § 55 Abs 2 JN für die F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/26 2000/16/0650

Mit Klage vom 5. Juli 1993 forderten die klagenden Parteien (dies waren die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführerin) von den beklagten Parteien, der K KG und der K GmbH, die Bezahlung von S 5,778.818,00 und entrichteten dafür an Pauschalgebühren S 75.466,00. Punkt 5.) dieser Klage lautet auszugsweise: "Zusammenfassend schulden uns die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand folgende Beträge: Rechnung vom 17.01.1991    ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2001

RS Vwgh 2001/4/26 2000/16/0650

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §55 Abs2;JN §55;
Rechtssatz: Die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus, dass mehrere Begehren nur insoweit zusammenzurechnen sind, als sie auf eine mehrfache Leistung gehen. Aus diesem Grund ordnet § 55 Abs 2 JN für die Fälle der Gesamtschuldverhältnisse (hier haftet bei Schuldnermehrheit jed... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2001

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