Begründung: Der Einschreiter stellte als Bruder der minderjährigen Kinder Clara Elisabeth Konstanze, Elsa und Nora P*****, die sich in der Obsorge ihrer Mutter befinden, den Antrag, dieser das Sorgerecht zu entziehen und darüber hinaus die minderjährige Clara Elisabeth Konstanze P***** vorzeitig für volljährig zu erklären. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies diese Anträge im Wesentlichen mit der
Begründung: zurück, dem Einschreiter stehe als (Halb-)Bruder kein Antragsrecht zu. Diese Ent... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlung vom 12. 6. 2003, welche seitens der beklagten Partei unbesucht blieb, erging über Antrag der erschienenen klagenden Partei ein Versäumungsurteil. Dieses wurde nach Stattgebung eines von der säumigen beklagten Partei eingebrachten Wiedereinsetzungsantrages aufgehoben. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. 11. 2003 erstatteten die Parteienvertreter zunächst ihre Vorträge, danach wurden von der Klägerin vorgelegte Urkunden verlesen.... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung eines Prozessgerichtes hatte das Bezirksgericht Meidling das Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters eröffnet und mit Beschluss vom 2. 2. 2001 eine Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin zur Vertretung des Betroffenen vor Gericht bestellt (§ 238 Abs 2 AußStrG). Hinsichtlich der Person des einstweiligen Sachwalters erfolgten mehrere Umbestellungen. Die Entscheidung über die Bestellung eines Sachwalters nach § 273 ABGB steht noch aus. Der Betro... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Den Ausführungen des Revisionsrekurswerbers, der "schwebende" Beschluss des Erstgerichts sei wegen der mit Befangenheit begründeten Ablehnung des Erstrichters nichtig, kann nicht beigetreten werden. Das Erstgericht hat seinen Beschluss zwar vor der Entscheidung über den vom Revisionsrekurswerber am 22. 11. 2001 erhobenen Ablehnungsantrag gefasst, doch bewirkt dies nicht die Nichtigkeit seiner Entscheidung, zumal der A... mehr lesen...
Begründung: Nachdem ein Rechtsanwalt zum einstweiligen Sachwalter des Betroffenen gemäß § 238 Abs 1 AußStrG (Verfahrenssachwalter) bestellt worden war, erweiterte das Erstgericht den Wirkungsbereich des einstweiligen Sachwalters gemäß § 238 Abs 2 AußStrG auf die Besorgung bestimmter dringender Angelegenheiten, nämlich die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig. Nachdem... mehr lesen...
Begründung: Zur Verhandlung und Entscheidung der beim Landesgericht Klagenfurt zu 29 Cg 96/96b anhängig gewesenen Rechtssache war der Richter dieses Gerichtes Mag. Gerhard P***** zuständig. Er hat sowohl den mit der Klage gestellten Verfahrenshilfeantrag des Klägers als auch das Klagebegehren nach Verhandlung am 15. 12. 1997 mit Urteil vom selben Tag abgewiesen. Rekurs und Berufung waren erfolglos. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes erhob der Kläger außerordentliche R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Ausführungen der Rechtsmittelwerberin betreffen vielmehr von der zweiten Instanz verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz. Die Klägerin konnte, weil ihr Dienstverhältnis weniger als ein Jahr gedauert hat, von der beklagten Partei gemäß § 37 des NÖ GemeindevertragsbedienstetenG auch ohne Vorli... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht Klagenfurt sind zu AZ 29 Cg 33/94k, 29 Cg 83/94p und 29 Cg 96/96b drei Zivilprozesse mit erheblichen Streitwerten anhängig, an denen der Ablehnungswerber als klagende bzw beklagte Partei beteiligt ist und die nach Richterwechsel von der Richterin des Landesgerichts Dr. Ulrike S***** (im folgenden nur Verhandlungsrichterin) zu verhandeln und entscheiden sind. Im Verfahren AZ 29 Cg 33/94k hielt die Verhandlungsrichterin in der Tagsatzung zur mündlichen S... mehr lesen...