Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage eines mit dem leiblichen Vater der Adoptivtochter in Indien am 23. 9. 2003 abgeschlossenen Adoptionsvertrags beantragten die Adoptiveltern mit dem am 6. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag die gerichtliche Bewilligung der "im Adoptionsvertrag vom 23. 9. 2003 vorgenommenen Annahme an Kindes Statt" durch die Antragsteller als Wahleltern gemäß § 180a ABGB. Die Adoptivmutter sei die Schwester der leiblichen Mutter des Kindes. Diese sei am 11. 12. 2... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 12. 11. 1999 hat das Bezirksgericht 59 Sofia (Bulgarien) die Adoption des Stephan Diljan J*****, durch die Wahleltern Dr. Michael B***** und Louise B***** bewilligt, wobei gleichzeitig die Änderung des Familiennamens des Kindes auf B***** verfügt wurde. Der Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger. Die Wahlmutter besitzt die schwedische Staatsangehörigkeit. Das Wahlkind ist bulgarischer Staatsangehöriger und war vor der Adoption in ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof zuletzt zu 3 Ob 321/99y = JBl 2000, 530, dargelegt hat, ist nach wie vor an den Entscheidungen SZ 45/5 und EFSlg 34.344 festzuhalten, wonach eine selbständige gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer durch ausländische Gerichte oder Behörden bewilligten oder auch bewirkten Adoption unzulässig ist. Dieser einhelligen, vom Rekursgericht befolgten Rechtsprechung vermag die Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragstellerinnen - nach eigener Behauptung Staatsbürgerinnen der Republik Kongo (früher Zaire) - sind eheliche Kinder eines Kongolesen und dessen verstorbener Ehefrau. Sie wurden mit Entscheidung des Friedensgerichtes in Kinshasa/Assossa vom 14. 3. 1996 von der nunmehrigen Ehefrau des Vaters adoptiert. Mit der
Begründung: , die Bundespolizeidirektion Wien verlange eine von einem österreichischen Gericht unterfertigte Bewilligung der Annahme an Kindesstatt,... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und d... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffAußStrG §2 BAußStrG §16 BII2aAußStrG §185d4.DVEheG §13JN §113bJN §113c
Rechtssatz: Die Wirksamkeit eines im Ausland abgeschlossenen und von einem ausländischen Gericht bewilligten Adoptionsvertrags über ein österreichisches Kind ist für den österreichischen Rechtsbereich nach österreichischen internationalem Privatrecht zu beurteilen. Ist kein Fall des § 113c JN gegeben und wurde dem Vorbehalt des § 13 Abs 2 der 4. DVEheG Rechn... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3BGB §17464.DVEheG §13JN §113b
Rechtssatz: Ist gemäß §§ 113 b JN, 13 d 4.DVEheG vom Österreichischen Gericht deutsches Adoptionsrecht anzuwenden, so kann nach § 1746 GBG die mangelnde Einwilligung des anderen Gatten nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 244/61 Entscheidungstext OGH 17.11.1961 2 Ob 244/61 Veröff: EFSlg 2680 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §13JN §113b
Rechtssatz: Die österreichische Gerichtsbarkeit ist für Bestätigungen von Adoptionsverträgen zwischen amerikanischen Staatsbürgern (Michigan und Minnesota) und österreichischen Kindern nicht gegeben (vor dem Adoptionsgesetz!). Entscheidungstexte 2 Ob 25/52 Entscheidungstext OGH 30.05.1952 2 Ob 25/52 Veröff: SZ 25/110 = JBl 1952,542; hiezu ablehne... mehr lesen...
Norm: JN §113b
Rechtssatz: (Vor AdoptionsG 1960) Wurde ein österreichischer Pflegebefohlener, hinsichtlich dessen die Führung der Vormundschaft gemäß § 111 JN einer ausländischen Behörde übertragen wurde, mit Genehmigung dieser Behörde von österreichischen Wahleltern im Auslande adoptiert, so bedarf der Adoptionsvertrag nicht der Genehmigung, wohl aber der Bestätigung durch das österreichische Gericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...