Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er ist für sich und seine Gattin nach dem Tiroler Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz (BLKUFG) anspruchsberechtigt. Im Zuge der medizinischen Behandlung der Gattin des Beschwerdeführers, die seit Jahren an degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule leidet, wobei neben Bandscheibenschäden eine Arthrose der großen Gelenke besteht und auch ein Zustand nach juvenilem ... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §136;BKUVG §64 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §12 Abs1 lita;BLKUFG Tir 1979 §12 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei den im § 12 Abs 1 lit a Tir BLKUFG Tir 1979 genannten Arzneien und Heilmittel handelt es sich um solche, die im wesentlichen auf den inneren Organismus wirken, inde... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §136;BKUVG §64 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §10;BLKUFG Tir 1979 §11 Abs1;BLKUFG Tir 1979 §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Anwendung "nicht konventioneller Medikamente" steht mit der Rechtslage nicht im Widerspruch, ebenso sind unter "notwendigen Arzneien" auch nicht im österr... mehr lesen...