Index
L22007 Landesbedienstete TirolNorm
ASVG §136;Rechtssatz
Die Anwendung "nicht konventioneller Medikamente" steht mit der Rechtslage nicht im Widerspruch, ebenso sind unter "notwendigen Arzneien" auch nicht im österreichischen Arzneimittelkodex verzeichnete Medikamente zu verstehen. Maßgebend für den Einsatz des Arzneimittels im Rahmen der Krankenbehandlung ist, ob dieses Medikament zur Beseitigung oder Linderung der Kankheit notwendig ist. Die medizinisch begründete Notwendigkeit wird dann zu bejahen sein, wenn frühere Behandlungen mit im Spezialitätenverzeichnis enthaltenen Medikamenten zu keinem entsprechenden Erfolg geführt haben, und in Österreich kein tatsächlich gleichwertiges, kostengünstiges Präparat zugelassen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989120246.X01Im RIS seit
08.02.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010