Norm: AußStrG §94AußStrG §97 AAußStrG §110
Rechtssatz: Das gemäß § 94 AußStrG um Errichtung eines Teilinventars ersuchte Rechtshilfegericht hat nur zu überprüfen, ob das Teilinventar ordnungsgemäß und vollständig im Sinne des Rechtshilfeersuchens zustande gekommen ist. Nur in diesem Sinn ist sein Beschluss, dass das Teilinventar zu Gericht angenommen wird, zu verstehen. Die Klärung strittiger Besitzfragen obliegt dem Abhandlungsgericht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 94 AußStrG Neugefasst GKoärG BGBl 1970/343. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102917 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000AUS00094_9600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG §94AußStrG §109AußStrG §113
Rechtssatz: Das gemäß § 94 AußStrG ersuchte Gericht hat die Amtshandlungen im Sinne der §§ 109 und 113 AußStrG vorzunehmen und zwar mit der Abweichung, daß es das Inventar nicht selbst aufzubewahren, sonder dem ersuchenden Gericht zu übersenden hat. Es hat daher das ersuchte Gericht nach vorgenommener Prüfung zu entscheiden, ob es das Inventar zu Gericht annimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94AußStrG §97AußStrG §102
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein auf einer im Miteigentum des Erblassers und seiner Ehefrau stehenden Liegenschaft durch den Erblasser betriebenes Unternehmen zur Gänze ins Inventar aufzunehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 148/62 Entscheidungstext OGH 14.07.1962 1 Ob 148/62 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §295AußStrG §94Tir HöfeG §15 Abs2
Rechtssatz: Geschlägertes Holz, das bereits von der Erblasserin verkauft wurde, ist im nachfolgenden Nachlaßverfahren nicht als Zubehör eines geschlossenen Hofes anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 464/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 1 Ob 464/56 JBl 1957,359 European Case Law Identifi... mehr lesen...