Norm: ZPO §73 Abs3ZPO §85 Abs2ZPO §464 IIAußStrG 2005 §7 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4
Rechtssatz: Wird nach einem erfolglosen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in missbräuchlicher Art und Weise die theoretisch unbegrenzte... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2
Rechtssatz: Ein mittels Telefax eingebrachter Verfahrenshilfeantrag bedarf einer Verbesserung durch eigenhändige Unterschrift des Antragstellers oder seines Vertreters. Eine die Rechtsmittelfrist unterbrechende Wirkung des Antrages kann nur bei einer fristgemäß verbesserten Einbringung des „Originals" der zur Verbesserung zurückgestellten Kopie des Antragsschriftsatzes eintreten. Die Nichtbefolgung des Verbesserungsau... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 464 Abs 3 zweiter Satz ZPO ist in Verbindung mit § 505 Abs 2 ZPO dahin auszulegen, dass die vierwöchige Revisionsfrist am Tag nach Eintritt der Rechtskraft des den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts abweisenden Beschlusses neuerlich zu laufen beginnt; sie endet mit dem Tag, der seiner Bezeichnung nach dem Tag des ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7AußStrG §7 Abs2AußStrG §11 AAußStrG §11 B1ZPO §225
Rechtssatz: Außerstreitsachen sind Ferialsachen. Entscheidungstexte 6 Ob 710/87 Entscheidungstext OGH 14.01.1988 6 Ob 710/87 6 Ob 669/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 669/88 6 Ob 516/90 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2ZPO §85ZPO §128 Abs1ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes erst nach Ablauf der Berufungsfrist - wenn auch innerhalb der vom Gericht nach § 85 ZPO wegen mangelnder rechtsfreundlicher Fertigung gesetzten Verbesserungsfrist - gestellt, dann ist er verspätet. Daran vermag auch die im Gesetz nicht vorgesehene nochmalige Zustellung der Urteilsausfertigung an den bestellten Armenvertre... mehr lesen...