Norm: AußStrG §7AußStrG §11 AAußStrG 2005 §65 Abs2GOG §89
Rechtssatz: Auch im Außerstreitverfahren sind die Tage des Postlaufs nur dann nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen, wenn das Rechtsmittel an das zuständige Gericht adressiert ist. Entscheidungstexte 5 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 01.10.1969 5 Ob 252/69 6 Ob 184/70 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65 Abs2AußStrG 2005 §68 Abs4 Z2GOG §89ZPO §126ZPO §464 IZPO §505ZPO §507a Abs3
Rechtssatz: Wenn das Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet wurde, ist die Zeit dieser Übersendung in die Rechtsmittelfrist einzurechnen. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einze... mehr lesen...