Norm: ZPO §38AußStrG 2005 §6 Abs4MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Für die in § 37 Abs 1 MRG genannten außerstreitigen Mietrechtsverfahren ist § 38 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 9/08m Entscheidungstext OGH 12.03.2008 7 Ob 9/08m Beisatz: Hier: Auch im Verfahren nach § 40 MRG hat der Prozessgegner gegenüber dem ohne Vollmacht Handelnden Anspruch auf Ersatz seiner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §26ZPO §36AußStrG 2005 §4 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines während eines Außerstreitverfahrens erster Instanz (in welchem sich eine Partei durch jede eigenberechtigte Person vertreten lassen kann) emeritierten Rechtsanwalts bleibt bis zur Aufhebung der Vollmacht nach allgemeinen Grundsätzen, insbesondere durch Widerruf oder Kündigung (§§ 1020 f ABGB), weiterhin bestehen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024ZPO §35 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vollmachtgebers wird die Prozessvollmacht nicht berührt, weil § 35 Abs 1 ZPO gegenüber § 1024 ABGB lex specialis ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsstreit vor oder nach Konkurseröffnung (Eintritt der Prozessunfähigkeit) eingeleitet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 5/97... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024KO §26ZPO §35AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Der Konkurs über das Vermögen des Machtgebers lässt eine von ihm erteilte Prozessvollmacht nicht erlöschen. Entscheidungstexte 5 Ob 704/77 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 5 Ob 704/77 2 Ob 542/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 542/82 ... mehr lesen...