Norm: JN §120 Abs1 AußStrG §56, §57 JN § 120 heute JN § 120 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 JN § 120 gültig von 01.01.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2006 JN § 120 gültig von 01.01.2007 bis... mehr lesen...
Norm: AußStrG §56AußStrG §58GOG §33WettbG §12 Abs3
Rechtssatz: Im Außerstreitgesetz sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Geschäftsverteilung nicht ausdrücklich geregelt. Wenn nach dem Willen des historischen Gesetzgebers sogar die Entscheidung durch ein örtlich unzuständiges Gericht sanktionslos bleibt, muss dies umso mehr auch dann gelten, wenn nur gegen die Geschäftsverteilung verstoßen wurde (so schon 6 Ob 51/09g). Ein allfälliger Verst... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §56AußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §71
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses durch das Rekursgericht begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Beschlusses Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass eines rechtzeitigen Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2nAußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §56AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2KartG 2005 §38ZPO §405 GFBG §15 Abs1
Rechtssatz: Schon für das streitige Verfahren ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Verletzung des § 405 ZPO Nichtigkeit bewirkt. (Vgl nur Petschek, Streitfragen, S 50 ff). Für das außerstreitige Verfahren muss diese Ansicht jedenfalls abgelehnt werden (hiezu Ott, Rechtsfürsorgever... mehr lesen...