Norm: AußStrG 2005 §2 IAAußStrG 2005 §45 IC3AußStrG 2005 §54 Abs2
Rechtssatz: Wenngleich die Rekurslegitimation einer Person deren Parteistellung in der Regel voraussetzt, handelt es sich bei der Rechtsmittellegitimation und der Parteistellung doch um zwei rechtlich getrennte Fragen, die vom Gesetzgeber auch durchaus unterschiedlich geregelt werden können. Entscheidungstexte 10 Ob 60/07g ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §54 Abs2
Rechtssatz: Jedes zulässige Rechtsmittel setzt eine Beschwer voraus; dies gilt auch für Rekurse von Amtsparteien im Kartellverfahren. Werden durch eine kartellgerichtliche Entscheidung öffentliche Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts berührt, sind die Amtsparteien grundsätzlich befugt, diese Entscheidung mit Rekurs zu bekämpfen, sofern nicht ausnahmsweise kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477ZPO §514ZPO §528 Abs1AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §54 Abs2AußStrG 2005 §66AußStrG 2006 §66AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9AußStrG 2005 §54 Abs2AußStrG 2005 §71 Abs4ZPO §484ZPO §513ZPO §520
Rechtssatz: Auf die Zurücknahme eines Rekurses ist sowohl im Zivilprozess als auch im außerstreitigen Verfahren die Bestimmung über die Zurücknahme der Berufung (§ 484 ZPO) analog anzuwenden. Die Zurücknahme des Rekurses ist bedingungsfeindlich, unwiderruflich und bewirkt den sofortigen Eintritt der Rechtskraft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...