RS OGH 2007/11/27 10Ob60/07g, 5Ob224/12w, 3Ob148/19i, 2Ob73/19b, 5Ob51/20s

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Veröffentlicht am 27.11.2007
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Norm

AußStrG 2005 §2 IA
AußStrG 2005 §45 IC3
AußStrG 2005 §54 Abs2

Rechtssatz

Wenngleich die Rekurslegitimation einer Person deren Parteistellung in der Regel voraussetzt, handelt es sich bei der Rechtsmittellegitimation und der Parteistellung doch um zwei rechtlich getrennte Fragen, die vom Gesetzgeber auch durchaus unterschiedlich geregelt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122917

Im RIS seit

27.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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