Norm: AußStrG 2005 §32ZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Trifft das Gericht - und wäre es selbst unter Überschreitung des Parteienvorbringens - eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind alle Beweislastfragen gegenstandslos. Entscheidungstexte 6 Ob 617/79 Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 617/79 1 Ob 645/86 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §32ZPO §266ZPO §272ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie Beweiswürdigung zu keinem Ergebnis führt. Entscheidungstexte 4 Ob 544/77 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §32AußStrG §46AußStrG §56 Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahme und die Beurteilung der Frage, ob der rechtlich notwendige Sachverhalt bereits genügend klargestellt sei, wird vom OGH den Tatsacheninstanzen, so dem Widerspruchsgericht, überlassen. Entscheidungstexte 6 Ob 287/68 Entscheidungstext OGH 27.11.1968 6 Ob 287/68 ... mehr lesen...