Norm: AußStrG §20AußStrG §145 BAO §1 Abs1
Rechtssatz: Ein Ausgleich ist auch bei Verlassenschaften zulässig, sofern nur ein Abhandlungsverfahren stattfindet. Für den Ausgleichsantrag auch nur eines von mehreren Erben ist die abhandlungsbehördliche Genehmigung zulässig und erforderlich, wenn der Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens nicht von allen Erben ausgeht, sind die übrigen über den Antrag zu vernehmen. Ist ein Einverständnis über ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §20
Rechtssatz: Rechtsfragen hat der Außerstreitrichter immer dann zu lösen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt klar ist oder sich auch ohne förmliches Beweisverfahren klären läßt; im Abhandlungsverfahren hat er sich in die Disposition der Beteiligten nur dann fürsorglich einzuschalten, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §18 AAußStrG §20JN §42 AaZPO §411 Cb
Rechtssatz: Vor der Einantwortung der Verlassenschaft steht es den Parteien des Verlassenschaftsverfahren nicht frei, willkürlich den Rechtsweg zu beschreiten. Ein Rechtsstreit kann vielmehr nur erhoben werden, wenn das Verlassenschaftsgericht - von den Fällen der §§ 67, 125, 126 AußStrG abgesehen - eine weitere rechtliche Erörterung vorbehalten (§ 18 Abs 1 Satz 1 AußStrG),... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A4AußStrG §16 BIIAußStrG §20AußStrG §23ZPO §526 C1
Rechtssatz: Der OGH ist an die Tatsachenfeststellung der Untergerichte auch dann gebunden, wenn es sich um eine Feststellung handelt, welche entscheidend für die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Frage der inländischen Gerichtsbarkeit ist. Ob und inwieweit die Untergerichte, insbesondere mit Rücksicht auf die Amtswegigkeit des außerstreitigen Verfahren... mehr lesen...
Norm: AußStrG §20TEG §12
Rechtssatz: Für die Todeserklärung ist das Heimatrecht maßgebend. Ausländische Gerichte können daher Österreicher nicht mit Wirkung für den österreichischen Rechtsbereich für tot erklären. (französisches Gericht). Entscheidungstexte 2 Ob 314/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 2 Ob 314/54 Beisatz: Die über einen Ausländer von dem nach seinem heimatli... mehr lesen...
Norm: AußStrG §20
Rechtssatz: Das Verlassenschaftsverfahren kann nur auf Grund das Nachweises des Todes durch eine öffentliche Urkunde eingeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 293/50 Entscheidungstext OGH 27.05.1950 1 Ob 293/50 SZ 23/174 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0007303 ... mehr lesen...