Norm: ABGB §140 AgZPO §500 Abs2AußStrG §13 Abs3EheG §85JN §55 Abs1 Z1JN §55 Abs3
Rechtssatz: Aus dem auch im Außerstreitverfahren anwendbaren § 55 Abs 3 JN folgt, dass die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit nur dann für jedes Begehren getrennt zu beurteilen ist, wenn jeder der geltend gemachten Ansprüche in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als selbständig anzusehen ist. Bei einem als einheitlich anzusehenden Anspruch (hier: jeweils ein ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2AußStrG §13 Abs3ABGB §364c D3GBG §126JN §57JN §60 Abs2
Rechtssatz: Wird die Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes gem § 364 c ABGB beantragt, so kann nach den gesetzgeberischen Wertungen, die in § 57 JN und § 60 Abs 2 JN zum Ausdruck kommen, höchstens der Einheitswert der betroffenen Liegenschaft angesetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 87/92 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG nF §13 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs4AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §62 Abs3 B3GBG §126JN §60 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch des Rekursgerichtes, ob der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50000,-- S übersteigt, ist gemäß § 13 Abs 3 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG unanfechtbar und bindend, sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften (§ 13 Abs 2 Satz 1 AußStrG, § 126 Abs 1 GBG) verletzt wurden. ... mehr lesen...