RS OGH 1939/10/9 8RG122/39 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 09.10.1939
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Norm

AußStrG §129
HGB §137 Abs1

Rechtssatz

RG 9.10.1939, VIII 122

Der Kurator des Nachlasses nach einem allein vertretungsbefugten Gesellschafter ist im Umfang von dessen Befugnissen zum Abschluß von Geschäften und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen namens der Gesellschaft befugt, ohne daß er hiezu eine Genehmigung des Abhandlungsgerichtes bedarf. Diese Vertretungsbefugnis erlangt er durch die Bestellung durch das Abhandlungsgericht.

Veröff: DREvBl 1940/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1939:RS0105014

Dokumentnummer

JJR_19391009_RG00002_0080RG00122_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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