Norm: AußStrG §119, AußStrG §120
Rechtssatz: Wird – als Ausnahme – bereits vor Durchführung einer Erstanhörung ein einstweiliger Erwachsenenvertreter bestellt, weil entweder die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 AußStrG vorliegen oder die betroffene Person durch ihr Verhalten eine Erstanhörung verhindert bzw unbekannten Aufenthalts ist, bedarf es zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen eines Rechtsbeistands nach § 119 AußStrG, der ihn vert... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §122AußStrG §238 Abs1
Rechtssatz: Für die Fortsetzung des Verfahrens genügt schon die bloße Möglichkeit, dass es nach Abschluss des Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters kommen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 629/86 Entscheidungstext OGH 01.10.1986 1 Ob 629/86 8 Ob 1646/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120AußStrG 2005 §127AußStrG §238, AußStrG §249
Rechtssatz: Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass der Betroffene bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. Bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis muss die Be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FAußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120AußStrG §238AußStrG §249AußStrG 2005 §127EntmO §1EntmO §2EntmO §8
Rechtssatz: Im Entmündigungsverfahren kann der zu Entmündigende Anträge stellen und sich vertreten lassen. Das letztere setzt aber voraus, dass er wenigstens erkennt, dass und zu welchem Zweck er Vollmacht erteilt hat. Bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis wird die Bevollmächtigung nicht als wirksam anerkannt werden... mehr lesen...