Norm: AußStrG §110 Abs3Brüssel IIa-VO Art11 Abs8
Rechtssatz: Dass nach § 110 Abs 3 AußStrG iVm § 111a AußStrG das Gericht ganz allgemein von der Fortsetzung der Vollstreckung absehen kann, ohne dass es auf Änderungen seit der Titelentscheidung ankäme, steht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Rückführungsentscheidung jedenfalls im Anwendungsbereich der Art 10, 11 Brüssel IIa-VO nicht entgegen. Diese steht vielmehr im Einklang mit d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19AußStrG 2005 §79 Abs2AußStrG 2005 §110 Abs3
Rechtssatz: Von der Anordnung jeder Vollzugsmaßnahme ist abzustehen, wenn sie dem Kindeswohl zuwiderläuft, oder die Beziehung des Kindes zum pflegeberechtigten Elternteil unerträglich stört. Von einer bestimmten Vollzugsmaßnahme ist abzustehen, wenn sie nach konkreten Umständen zur Erreichung des angestrebten Zweckes untauglich - oder auch unverhältnismäßig - und in diesem Sinn "untau... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 AAußStrG 2005 §110 Abs2AußStrG 2005 §110 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wünscht auch weiterhin die Ausübung des Besuchsrechtes durch den nicht pflegeberechtigten und erziehungsberechtigten Elternteil aufrecht zu halten, um den persönlichen Kontakt zwischen diesem und dem Kind nicht abreißen zu lassen. Eine Unterbindung dieses Kontaktes ist nur in Ausnahmefällen aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig. ... mehr lesen...