Norm: AußStrG 2005 §110 Abs2
Rechtssatz: Nach § 110 Abs 2 AußStrG können Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Obsorgeentscheidung auch von Amts wegen (sofort) angeordnet werden. Dem nicht Obsorgeberechtigten ist daher nicht jedenfalls vorheriges Gehör zu gewähren. Entscheidungstexte 3 Ob 177/07m Entscheidungstext OGH 26.09.2007 3 Ob 177/07m ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d1AußStrG 2005 §79 Abs2AußStrG 2005 §110 Abs2
Rechtssatz: Kennzeichen der Vollzugsmaßnahmen ist, dass sie ohne Bindung an ein geschlossenes System gesetzlich vorgenormter Exekutionsmittel unter der Beschränkung auf die nach der zu erhebenden tatsächlichen Sachlage gebotenen und erfolgversprechenden Maßnahmen ausschließlich zur Bewirkung eine mit den dem Leistungsbefehl zugrundeliegenden rechtlichen Inter... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 DaABGB §148 AAußStrG 2005 §110 Abs2AußStrG 2005 §110 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wünscht auch weiterhin die Ausübung des Besuchsrechtes durch den nicht pflegeberechtigten und erziehungsberechtigten Elternteil aufrecht zu halten, um den persönlichen Kontakt zwischen diesem und dem Kind nicht abreißen zu lassen. Eine Unterbindung dieses Kontaktes ist nur in Ausnahmefällen aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §79AußStrG 2005 §110 Abs1AußStrG 2005 §110 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung von Zwangsmitteln nach § 19 Abs 1 AußStrG kann auch bei unverschuldeter Nichtbefolgung eines gerichtlichen Auftrages erfolgen. Die Zwangsmittel des § 19 Abs 1 AußStrG sind nicht mehr anzuwenden, wenn die Leistung unmöglich geworden ist, was von Amts wegen berücksichtigt werden muss. Entscheidungstexte ... mehr lesen...