Entscheidungen zu § 110 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2008/9/3 3Ob147/08a

Norm: ABGB §178 FAußStrG 2005 §79 Abs2AußStrG 2005 §110
Rechtssatz: Die Informations- und Äußerungsrechte nach § 178 ABGB sind mit gerichtlicher Verfügung zu bestimmen und mit den Zwangsmitteln des § 79 Abs 2 AußStrG durchzusetzen. Vor der Anordnung von Zwangsmitteln muss die Informationsverpflichtung näher konkretisiert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 147/08a Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.2008

RS OGH 2002/4/30 1Ob235/01t, 9Ob100/03a, 6Ob354/04h

Norm: AußStrG §94AußStrG §97 AAußStrG §110
Rechtssatz: Das gemäß § 94 AußStrG um Errichtung eines Teilinventars ersuchte Rechtshilfegericht hat nur zu überprüfen, ob das Teilinventar ordnungsgemäß und vollständig im Sinne des Rechtshilfeersuchens zustande gekommen ist. Nur in diesem Sinn ist sein Beschluss, dass das Teilinventar zu Gericht angenommen wird, zu verstehen. Die Klärung strittiger Besitzfragen obliegt dem Abhandlungsgericht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.2002

RS OGH 1979/3/28 7Ob546/79 (7Ob547/79), 2Ob606/83, 7Ob617/87, 7Ob581/90 (7Ob610/90), 8Ob129/01f, 8Ob

Norm: ABGB §177 BAußStrG §19 Abs1AußStrG 2005 §110
Rechtssatz: Der mit einem Verkehrsrechtstitel Belastete muss über die Abstandnahme von einer negativen Beeinflussung des Kindes hinaus alles ihm Zumutbare unternehmen, um in aktiver Weise dem daraus Berechtigten den persönlichen Verkehr mit dem Kind selbst gegen dessen Willen zu ermöglichen. Entscheidungstexte 7 Ob 546/79 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.03.1979

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