Entscheidungen zu § 48 Abs. 1 TSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/16 92/11/0011

Der Landeshauptmann von Steiermark erkannte den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 6. November 1990 an Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 in der Fassung BGBl. Nr. 746/1988, für auf behördliche Anordnung getötete Haus-, Wald- und Wildschweine insgesamt den Betrag von S 727.813,90 zu, wobei S 55.022,-- auf Wald- und Wildschweine entfielen. Während die Beschwerdeführer diesen Bescheid unbekämpft ließen, erhob die Finanzprokuratur namens des Bundes dagegen insowe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0011

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TSG 1909 §1 Abs1;TSG 1909 §48 Abs1 Z1;TSG 1909 §52;VwRallg;
Rechtssatz: Das Tierseuchengesetz spricht in den Entschädigungsregelungen (TSG § 48, § 52) und auch in den übrigen Bestimmungen durchgehend von Schweinen schlechthin. Unter diesen Überbegriff fallen schon rein sprachlich Schweine jeglicher Art, somit auch Waldschweine und Wildschw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0011

Index: 86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TSG 1909 §1 Abs1;TSG 1909 §48 Abs1 Z1;TSG 1909 §52;
Rechtssatz: Lediglich zum Zweck der Bemessung der Entschädigung sieht § 52 TSG drei Kategorien von Schweinen vor, nämlich Schlachtschweine, Zuchtschweine und Nutzschweine. Von diesem Klassifikationsschema sind jedenfalls auch Waldschweine und Wildschweine erfaßt, soferne sie wie Haustiere gehalten werden (§ 1 Abs 1 TSG)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/4 91/18/0155

Der Landeshauptmann von Niederösterreich erkannte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 3. September 1990 an Entschädigung nach dem TierseuchenG, RGBl. Nr. 177/1909 in der Fassung BGBl. Nr. 746/1988, insgesamt den Betrag von S 215.839,11 zu, wobei S 158.451,48 auf Entschädigung für Schweine und S 57.387,63 für Schäden, die durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen entstanden, entfielen. Während der Beschwerdeführer diesen Bescheid unbekämpft ließ, erhob die Finanzprokuratur namens ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0155

Index: 86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TSG 1909 §24 Abs1;TSG 1909 §48 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Während der zeitliche Bereich der Entschädigungspflicht bereits mit der Feststellung einer anzeigepflichtigen Tierseuche iSd § 24 Abs 1 TSG beginnt, ist im Ergebnis - und dafür kann auch eine spätere Untersuchung, zB durch eine Bundesanstalt, herangezogen werden -, Entschädigung nur für jene Tiere zu gewähren, die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TSG 1909 §48 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz ist nicht von einer Antragstellung abhängig, weshalb eine förmliche Antragsabweisung nicht in Frage kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180155.X01 Im RIS seit 11.07.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0155

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: TSG 1909 §20;TSG 1909 §21;TSG 1909 §48 Abs1 Z1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer Feststellung einer Tierseuche iSd des § 48 Abs 1 Z 1 lit c TSG kann schon dann gesprochen werden, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde Maßnahmen nach § 20 TSG getroffen hat. Bezieht man nämlich nur jene Tiere in die Entschädigungspflicht ein, die nach endgültig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.1991

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