Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach die am 8. 7. 1947 geborene Klägerin die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. 10. 1997 gemäß § 133 Abs 2 GSVG nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat lediglich den Text des § 133 Abs 2 GSVG insow... mehr lesen...
Norm: AVBT P2AVBT P23 Abs1 litcTabMG 1968 §15 Abs2TabMG 1968 §16 Abs3 lita
Rechtssatz: Dafür, ob eine bestimmte Tabaktrafik als selbständige oder als nicht selbständige behandelt wurde, war der Bestellungsvertrag maßgebend. Nicht selbständige Tabaktrafiken waren solche, die weder Tabakfachgeschäfte noch Verlagstrafiken waren. Sie wurden in der Regel als Nebengeschäft in Verbindung mit einem Gewerbe geführt, konnten aber auch in Verbindung mit e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 16.10.1980 einen sogenannten 'Bestellungsvertrag' (§§ 16 Abs. 1 und 3, 34 Tabakmonopolgesetz, BGBl. 1968/38 = TabMG) über den Betrieb einer Trafik (§§ 15 Abs. 2, 16 Abs. 3 TabMG) durch die Beklagte ab. Punkt I Abs. 2 des Vertrages lautet: 'Die Tabaktrafik ist nichtselbständig in Verbindung mit dem Papierwarenhandels-Gewerbe zu führen.' Bestandteile dieses Vertrages waren auch die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichten allge... mehr lesen...
Norm: AVBT P2TabMG §15 Abs1TabMG §16 Abs3 lita
Rechtssatz: Die im Bestellungsvertrag enthaltene Klausel über die Art der zu führenden Trafik (selbständige, nicht selbständige oder Verlagstrafik) stellt eine Willenserklärung und nicht eine bloße, widerlegbare Wissenserklärung dar und verpflichtet zur Führung der Trafik in der vereinbarten Art. Entscheidungstexte 1 Ob 653/85 Entscheidu... mehr lesen...