Norm
AVBT P2Rechtssatz
Die im Bestellungsvertrag enthaltene Klausel über die Art der zu führenden Trafik (selbständige, nicht selbständige oder Verlagstrafik) stellt eine Willenserklärung und nicht eine bloße, widerlegbare Wissenserklärung dar und verpflichtet zur Führung der Trafik in der vereinbarten Art.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0075626Dokumentnummer
JJR_19851009_OGH0002_0010OB00653_8500000_001