Norm: IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Rechtswahl kann auch mündlich getroffen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 129/97d Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 ObA 129/97d 9 ObA 85/98k Entscheidungstext OGH 15.04.1998 9 ObA 85/98k Auch; Beisatz: Hier: Ausdrückliche Zusage der Anwendbarkeit österreichischen Rechts, e... mehr lesen...
Norm: ArbVG §33IPRG §44 Abs1IPRG §44 Abs2IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Führt die Wahl deutschen Rechtes dazu, dass dem entlassenen österreichischen Arbeitnehmer nur die Kündigungsschutzklage nach § 4d KSchG zur Verfügung stünde, ist die Rechtswahl unbeachtlich, da die Kündigungsschutzklage bei Qualifikation nach österreichischen Sachrecht als
Norm: des Betriebsverfassungsrechtes zu qualifizieren ist, für die das Territorialitätsprinzip gilt und die ... mehr lesen...
Norm: IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Rechtswahl ist auch nur bezüglich eines Teiles einer Rechtsordnung zulässig; sie erfaßt nicht (österreichische) kollektivrechtliche Normen, etwa über Sonderzahlungen, wenn diese Fragen im Arbeitsvertrag abweichend geregelt sind. Entscheidungstexte 9 ObA 61/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 61/92 Veröff: SZ 65/55 = EvBl 1992/191 S 835 =... mehr lesen...
Norm: IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Die Vertragspartner können die Anwendung des gewählten Rechtes auf bestimmte Sachfragen beschränken; ob sie auch für die anderen arbeitsrechtlichen Fragen die Anwendung des österreichischen Rechtes vereinbaren wollten, ist durch Auslegung des Umfanges der ausdrücklich getroffenen Rechtswahl gemäß §§ 914 und 915 ABGB zu ermitteln. Entscheidungstexte 9 ObA 61/... mehr lesen...
Norm: IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Insbesondere aus der Bestimmung des § 44 Abs 3 IPRG ist abzuleiten, daß im Falle der Entsendung dem Arbeitnehmer der arbeitsrechtliche Standard seines bisherigen gewöhnlichen Arbeitsortes unabdingbar gesichert werden soll. Entscheidungstexte 9 ObA 345/89 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 9 ObA 345/89 Veröff: JBl 1990,671 = ecolex 1990,501 = ZAS 1... mehr lesen...
Norm: IPRG §4 Abs1IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Beurteilung eines durch den Arbeitnehmer verursachten Schadens an dem ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeug nach vereinbartem liechtentsteinischen Recht. Entscheidungstexte 9 ObA 321/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 9 ObA 321/88 Veröff: ZfRV 1989,219 (Schwind) Europ... mehr lesen...
Norm: IPRG §11IPRG §44 Abs2IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Die Verweisung auf das Recht der Niederlassung des AG kommt schon dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer ständig in mehreren Staates arbeitet, ohne daß der Tätigkeit in einem davon das Übergewicht zukommt; eine bloße ständige lokale Bindung im Sinne eines Dienstsitzes, von dem aus der Unternehmensrepräsentant die Staates seines Betreuungsgebietes zu bereisen hat, schließt die Anwendung von § ... mehr lesen...
Norm: IPRG §44 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel im Arbeitsvertrag "Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ..... (Ort der europäischen Zweigstelle des Überlassungsunternehmens in Drittstaat)" enthält keine dem § 44 Abs 3 IPRG entsprechende ausdrückliche Rechtswahl. Entscheidungstexte 14 Ob 180/86 Entscheidungstext OGH 17.01.1987 14 Ob 180/86 Veröff: SZ 60/11 = EvBl 1987/136 S 501 = ... mehr lesen...