RS OGH 1987/9/16 9ObA91/87

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Veröffentlicht am 16.09.1987
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Norm

IPRG §11
IPRG §44 Abs2
IPRG §44 Abs3

Rechtssatz

Die Verweisung auf das Recht der Niederlassung des AG kommt schon dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer ständig in mehreren Staates arbeitet, ohne daß der Tätigkeit in einem davon das Übergewicht zukommt; eine bloße ständige lokale Bindung im Sinne eines Dienstsitzes, von dem aus der Unternehmensrepräsentant die Staates seines Betreuungsgebietes zu bereisen hat, schließt die Anwendung von § 44 Abs 2 IPRG nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077081

Dokumentnummer

JJR_19870916_OGH0002_009OBA00091_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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