Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hälfteeigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes. Mit Notariatsakt vom 30. Juni 1986 räumte er seiner Ehegattin, die Eigentümerin der anderen Hälfte ist, an dem zu dem Betrieb gehörenden Anteil an einer Liegenschaft auf unbestimmte Zeit das unentgeltliche Fruchtgenußrecht im Sinn der §§ 509 bis 520 ABGB ein. Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. Jänner 1987 eine Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes vom 30... mehr lesen...
Norm: SUG §8ASGG §40
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Klage, mit der ein Anspruch auf Sonderunterstützung geltend gemacht wird, sind die Bediensteten des Arbeitsamtes nur zur Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz befugt. Vor dem OGH steht hingegen die Befugnis zur Vertretung des beklagten Arbeitsamtes ausschließlich der Finanzprokuratur zu. Dieser ist daher die Revision zuzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SUG §8
Rechtssatz: Die vom Arbeitsamt dem Antragsteller übersandte "Mitteilung" über die Anerkennung des Anspruchs auf Sonderunterstützung ist kein Bescheid. Entscheidungstexte 10 ObS 12/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 ObS 12/88 Veröff: SSV-NF 2/49 Schlagworte Die bloß bedingte Bescheiderlassungspflicht besteht seit d... mehr lesen...