RS OGH 1988/5/10 10ObS12/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.05.1988
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Norm

SUG §8

Rechtssatz

Die vom Arbeitsamt dem Antragsteller übersandte "Mitteilung" über die Anerkennung des Anspruchs auf Sonderunterstützung ist kein Bescheid.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Die bloß bedingte Bescheiderlassungspflicht besteht seit dem Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996 (BGBl 1996/201) nicht mehr, da § 13 SUG idF BGBl 1996/201 die sinngemäße Anwendung des § 47 AlVG für das Verfahren auf Gewährung der Sonderunterstützung nicht mehr vorsieht (vgl 10 ObS 1/02y).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0072838

Dokumentnummer

JJR_19880510_OGH0002_010OBS00012_8800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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