Norm
SUG §8Rechtssatz
Die vom Arbeitsamt dem Antragsteller übersandte "Mitteilung" über die Anerkennung des Anspruchs auf Sonderunterstützung ist kein Bescheid.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Die bloß bedingte Bescheiderlassungspflicht besteht seit dem Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996 (BGBl 1996/201) nicht mehr, da § 13 SUG idF BGBl 1996/201 die sinngemäße Anwendung des § 47 AlVG für das Verfahren auf Gewährung der Sonderunterstützung nicht mehr vorsieht (vgl 10 ObS 1/02y).European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0072838Dokumentnummer
JJR_19880510_OGH0002_010OBS00012_8800000_002