Der Beschwerdeführer, ein Unternehmensberater, ist persönlich haftender Gesellschafter der B KEG (kurz: KEG), welche am Standort M zur Ausübung des Gewerbes "Unternehmensberatung (Unternehmensorganisation)" berechtigt ist. Im Beschwerdefall geht es um ein Schreiben dieser KEG vom 9. Jänner 2003: dieses ist auf einem Briefpapier mit dem "Kopf: " der KEG verfasst; es folgt die Datierung, dann der
Betreff: "außergerichtlicher Ausgleich" (mit dem Namen und der Anschrift der betroffenen Perso... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §136 Abs3 idF 2002/I/111;GewO 1994 §172 Abs3 idF 1997/I/061;GewO 1994 §172 Abs4 idF 1997/I/010;RAO 1868 §57 Abs2 idF 2001/I/098;RAO 1868 §8 Abs1;RAO 1868 §8 Abs2;RAO 1868 §8 Abs3;
Rechtssatz: Die dem Beschwerdeführer (Unternehmensberater) vorgeworfene Tätigkeit (in der Art eines "Ausgleichsvermittlers") ist vom Umfang seiner Gewerbeberechtigung nicht (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 1. Juni 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk vom 2. Oktober 1994, betreffend Verwaltungsübertretungen gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG keine Folge gegeben und das Straferkenntnis bestätigt. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe in insgesamt zehn Fällen namentli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;EGVG Art9 Abs3;RAO 1868 §57 Abs2;RAO 1868 §8 Abs1;RAO 1868 §8 Abs2;RAO 1868 §8 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der gegen einen Besch erhobene Vorwurf, im einzelnen genannte Personen vor bestimmten Behörden gewerbsmäßig vertreten zu haben, ohne die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung zu besitzen, er... mehr lesen...
Index: Polizeirecht - EGVG27/01 Rechtsanwälte50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z2RAO 1945 §8 Abs3 idF 1985/556
Rechtssatz: In den Berechtigungsumfang der Berater in Versicherungsangelegenhei ten fällt nicht die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989100045.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...