Norm: AO §62MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 CPatG 1970 §35
Rechtssatz: Die Übertragung der Verwertungsrechte betreffend ein vom Ausgleichsschuldner gemietetes Geschäftslokal an den Sachwalter der Gläubiger stellt, solange es zu keiner Verwertung kommt, keine Weitergabe des Bestandobjektes im Sinne des § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall MRG dar; gleiches gilt auch für den Abschluß eines Franchisevertrages. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs4AO §62KO §156 Abs4
Rechtssatz: Der gesetzlich nur unvollkommen geregelte Typ des Liquidationsausgleiches, wobei der Ausgleichsschuldner sein gesamtes Vermögen einem Sachwalter zur Verwertung überträgt, ihn dazu ermächtigt und die notwendigen Vollmachten überträgt, ihn dazu ermächtigt und die notwendigen Vollmachten ausstellt, ist als Einrichtung der Ausgleichserfüllung anerkannt. In der Regel erwirbt der Sachwalter dadurch Eige... mehr lesen...
Norm: AO §62
Rechtssatz: In bezug auf das übertragene Vermögen gehen auch die Pflichten des Schuldners auf den Sachwalter über, sodaß der Sachwalter für die Absonderungsgläubiger so zu sorgen hat, wie es dem Schuldner oblegen wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 678/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 8 Ob 678/89 Veröff: ÖBA 1991,594 E... mehr lesen...
Norm: AO §55bAO §55cAO idF IRÄG §62
Rechtssatz: Die Überlassung des gesamten einzig wesentlichen Geschäftsvermögens ist ebenso als Liquidationsausgleich anzusehen, in dem bis zur Beendigung der pflichtgemäßen Liquidation durch den Sachwalter der Gläubiger nicht einer von ihnen durch Einzelexekution vorgreifen darf, weil ein Schuldnerverzug fehlt und sonst die Einrichtung nicht mehr vollziehbar wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...