Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wurde vom Finanzamt A nach einer bei ihm durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung mit einem im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Bescheid vom 24. Oktober 2003 zur Einkommensteuer für das Jahr 2000 veranlagt. Aufgrund des mit diesem Bescheid festgesetzten Betrages an Einkommensteuer ergab sich gegenüber dem bisher vorgeschriebenen Betrag an Einkommensteuer eine Nachforderung in näher angeführter Höhe. Mit Bescheid vom selben Tag set... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §3 Abs2 litb;BAO §55;
Rechtssatz: § 55 BAO regelt die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben (unbeschränkt Steuerpflichtige). Das nach § 55 BAO zur Erhebung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt ist a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §3 Abs2 litb;BAO §55;VwRallg;
Rechtssatz: Anspruchszinsenbescheide sind zwar an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Anspruchszinsenbetrages. Die Frage d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Jänner 1991 des Magistrates der Stadt Krems wurde der Bauunternehmung S & Söhne GesmbH die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhaus- und Reihenhausanlage inklusive Tiefgarage und gewerblich nutzbaren Betriebsräumlichkeiten auf den Grundstücken Nr. 1 und Nr. 2, KG Krems, erteilt. Das Bauvorhaben wurde innerhalb der nach der NÖ Bauordnung für den Baubeginn normierten Frist begonnen. In der Folge kam es zu Umplanungen und einem Antrag auf Abänderung d... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/01 Konkursordnung
Norm: BauO NÖ 1976 §12;BauO NÖ 1976 §14 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;LAO NÖ 1977 §54;LAO NÖ 1977 §55;
Rechtssatz: Die Aufschließungsabgabe gem § 14 Abs 1 erster Satz NÖ BauO 1976 ist eine Masseforderu... mehr lesen...
Das Stammkapital der im Jahr 1990 gegründeten beschwerdeführenden Gmb beträgt 500.000 S. Im Verwaltungsakt befindet sich die Durchschrift eines Börsenumsatzsteuerbescheides. Aus diesem ergibt sich, daß mit Notariatsakt vom 11. Juli 1991 die Abtretung der von vier Gesellschaftern gehaltenen Geschäftsanteile entsprechend voll eingezahlten Stammeinlagen von insgesamt 490.000 S an einen Käufer um den Abtretungspreis von 24,696.000 S beurkundet worden ist. Mit Bescheid des Finanzamtes vom ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §5 Abs1 Z5;AVOG 1975 §5 Abs2 Z4;AVOG 1975 §8 Z4;BAO §260 Abs2 litd;BAO §53 Abs2;BAO §55;BAO §58; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/15/0116 E 23. November 2000 95/15/0118 E 23. November 2000
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit für die erstinstanzliche Feststellung des gemeinen Wert... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147;BAO §54;BAO §55;BAO §61; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;
Rechtssatz: Da sich die Zuständigkeitsbestimmungen der Bundesabgabenordnung lediglich auf die Bescheiderlassung und das dazu führende verwaltungsbehördliche Verfahren beziehen, ist es nicht rechtswidr... mehr lesen...