Norm: BPGG §3BPGG nF §3 Abs3FSVG §3RAO §50
Rechtssatz: Die Regelung der Gewährung von Grundleistungen iSd § 3 Abs 1 BPGG an Hinterbliebene nach einem Freiberufler liegt in der Kompetenz des Bundes: Das FSVG verweist in § 3 Abs 2 grundsätzlich auf die pensionsrechtlichen Vorschriften des GSVG. Dieses sieht Ansprüche auf Hinterbliebenenpensionen nach Maßgabe der §§ 135 ff vor. Der Umstand, daß der Bund von dieser Kompetenz etwa im Hinblick auf di... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z5
Rechtssatz: Wird für die Beibringung der Bankgarantie im angenommenen Ausgleichsvorschlag keine kürzere Frist festgesetzt, ist sie spätestens binnen dreißig Tagen nach der Zustellung des Kostenbestimmungsbeschlusses beizubringen. Entscheidungstexte 5 Ob 308/82 Entscheidungstext OGH 18.01.1983 5 Ob 308/82 Veröff: EvBl 1983/121 S 445 ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z5
Rechtssatz: Wird für die Beibringung der Bankgarantie im angenommenen Ausgleichsvorschlag keine kürzere Frist festgesetzt, ist sie spätestens binnen dreißig Tagen nach der Zustellung des Kostenbestimmungsbeschlusses beizubringen. Entscheidungstexte 5 Ob 308/82 Entscheidungstext OGH 18.01.1983 5 Ob 308/82 Veröff: EvBl 1983/121 S 445 ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4
Rechtssatz: Dem Ausgleich ist die Bestätigung nicht zu versagen, wenn die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens erst nach der Beschlußfassung erster Instanz, aber vor der Rechtsmittelentscheidung berichtigt werden und die aus dem Kostenbestimmungsbeschluß Berechtigten nicht gegen die vom Erstgericht erteilte Bestätigung des Ausgleichs Rekurs erhoben haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4
Rechtssatz: Dem Ausgleich ist die Bestätigung nicht zu versagen, wenn die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens erst nach der Beschlußfassung erster Instanz, aber vor der Rechtsmittelentscheidung berichtigt werden und die aus dem Kostenbestimmungsbeschluß Berechtigten nicht gegen die vom Erstgericht erteilte Bestätigung des Ausgleichs Rekurs erhoben haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §3 Abs1 Z3AO §50 Z1AO §53AO §55c
Rechtssatz: Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die anzubietende Mindestquote müssen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Leistungsfrist immer strikt eingehalten werden (auch bei einem sogenannten Liquidationsausgleich). Entscheidungstexte 5 Ob 347/64 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 347/64 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: AO §3 Abs1 Z3AO §50 Z1AO §53AO §55c
Rechtssatz: Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die anzubietende Mindestquote müssen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Leistungsfrist immer strikt eingehalten werden (auch bei einem sogenannten Liquidationsausgleich). Entscheidungstexte 5 Ob 347/64 Entscheidungstext OGH 28.01.1965 5 Ob 347/64 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: AO §49 Abs2AO §50AO §63KO §174 Abs2
Rechtssatz: Da § 50 AO die öffentliche Bekanntmachung nicht vorsieht, beginnt die Frist zur Bekämpfung des Versagungsbeschlusses erst mit der individuellen Zustellung. Entscheidungstexte 5 Ob 110/63 Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 110/63 Mehrheitsbeschluß; Veröff: EvBl 1963/326 S 439 8 O... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als Ausgleichsgericht mit dem Beschluß ON. 26 den bei der Tagsatzung am 22. April 1952 abgeschlossenen Ausgleich bestätigt. Obwohl die Rekurswerberin für den Ausgleich gestimmt hat, hat sie gegen die Bestätigung des Ausgleiches Rekurs erhoben mit dem Antrag, dem Ausgleich die Bestätigung zu versagen. Sie behauptete, die Voraussetzungen des § 50 Z. 4 AO. lägen mangels Berichtigung oder entsprechender Sicherstellung der Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als Ausgleichsgericht mit dem Beschluß ON. 26 den bei der Tagsatzung am 22. April 1952 abgeschlossenen Ausgleich bestätigt. Obwohl die Rekurswerberin für den Ausgleich gestimmt hat, hat sie gegen die Bestätigung des Ausgleiches Rekurs erhoben mit dem Antrag, dem Ausgleich die Bestätigung zu versagen. Sie behauptete, die Voraussetzungen des § 50 Z. 4 AO. lägen mangels Berichtigung oder entsprechender Sicherstellung der Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4AO §52KO §155
Rechtssatz: Ein dem Ausgleich oder Zwangsausgleich zustimmender Gläubiger hat gegen den Bestätigungsbeschluß nur insoferne ein Rekursrecht, als dieser Beschluß absichtlich oder versehentlich vom Inhalt des Ausgleiches abweicht; er hat jedoch kein Rekursrecht, wenn entgegen § 50 Z 4 AO die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens nicht fristgerecht entrichtet oder sichergestellt wurden. Entsch... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4AO §52KO §155
Rechtssatz: Ein dem Ausgleich oder Zwangsausgleich zustimmender Gläubiger hat gegen den Bestätigungsbeschluß nur insoferne ein Rekursrecht, als dieser Beschluß absichtlich oder versehentlich vom Inhalt des Ausgleiches abweicht; er hat jedoch kein Rekursrecht, wenn entgegen § 50 Z 4 AO die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens nicht fristgerecht entrichtet oder sichergestellt wurden. Entsch... mehr lesen...
Norm: AO §50
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 50 Z 3 AO. Entscheidungstexte 2 Ob 368/25 Entscheidungstext OGH 12.05.1925 2 Ob 368/25 Veröff: SZ 7/169 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051908 Dokumentnummer JJR_19250512_OGH0002_0020OB00368_2500000_002 mehr lesen...