Norm: ABGB §1376ABGB §1378ABGB §1379AO §48KO §151
Rechtssatz: Verspricht der ehemalige Schuldner/Gemeinschuldner nach Rechtskraft der Ausgleichsbestätigung/Zwangsausgleichsbestätigung hinsichtlich der als Naturobligation weiterbestehender Restschuld die Vollzahlung, liegt hierin keine Novation im Sinne des § 1376 ABGB, sondern lediglich eine sonstige Änderung im Sinne des § 1379 ABGB. Dies hat zur Folge, daß Sicherheiten (hier Wechselbürgschaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BAO §48
Rechtssatz: Ein durch Bankgarantie gesicherter Ausgleichsgläubiger kann trotz des Abschlusses des Ausgleiches aus der Bankgarantie volle Deckung seiner Forderung verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 390/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 390/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1203AO §48
Rechtssatz: Wer - wenn auch nur kraft des äußeren Tatbestandes - Mitglied einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft ist, haftet trotz des von dem anderen Gesellschafter erfüllten Ausgleichs (solidarisch) für die noch offene Forderung, sofern im Ausgleich über diesen "Gesellschafter" nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 780/81 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AO §48
Rechtssatz: Die Bürgen des Schuldners haften für den gesamten Forderungsbetrag, der bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens aushaftet. Entscheidungstexte 5 Ob 653/77 Entscheidungstext OGH 13.12.1977 5 Ob 653/77 5 Ob 716/81 Entscheidungstext OGH 07.12.1982 5 Ob 716/81 Vgl aber; Veröff: SZ 55/187 ... mehr lesen...
Die Streitteile waren als Erben nach dem am 22. November 1963 verstorbenen Alleininhaber der Firma Puch, Hubert Carl Peter H, persönlich haftende Gesellschafter der unter der gleichen Firma betriebenen OHG geworden. Mit Auseinandersetzungsvertrag vom 18. November 1966 sind sie übereingekommen, daß die Klägerin mit 31. Dezember 1966 aus der Gesellschaft ausscheidet und daß ihren Anteil (1/4) die beiden Beklagten je zur Hälfte erwerben. Im übrigen verpflichteten sich letztere (P III des... mehr lesen...
Norm: AO §48AO §60 Abs2EVHGB Art7 Nr15 Abs4
Rechtssatz: Die Haftung der schon vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter wird durch den Ausgleich einer offenen Handelsgesellschaft nicht beschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 09.07.1970 1 Ob 127/70 Veröff: EvBl 1970/381 S 660 = NZ 1972,62 = GesRZ 1973,2... mehr lesen...
Nach dem bei der Tagsatzung vom 14. April 1967 modifizierten und von den Gläubigern mit entsprechenden Mehrheiten angenommenen Ausgleichsvorschlag der Schuldnerin erhalten die Gläubiger, deren Forderungen kein Vorrecht genießen, eine durch eine Bürgschaftserklärung gesicherte Quote von 70% in zwei gleichen Raten und zwar die erste Rate innerhalb von zehn Tagen nach Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses und die zweite Rate bis spätestens 31. Dezember 1967. Der Ausgleich enthält ferne... mehr lesen...
Norm: AO §48
Rechtssatz: Nach § 48 AO ist es nicht notwendig, daß die Berechtigten ihre Zustimmung zu der vorgeschlagenen Beschränkung ihrer Ansprüche mit bestimmten Worten erklären, vielmehr genügt ein positives Handeln des Gläubigers, aus dem seine Absicht, den Vorschlag anzunehmen, völlig eindeutig hervorgeht. Entscheidungstexte 5 Ob 187/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1967 5 O... mehr lesen...
Norm: AO §48AO §53
Rechtssatz: Die Bürgschaftserklärung des Ausgleichsbürgen gilt, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, für die Quote der richtigen Ausgleichsforderung und ist nicht auf den vom Ausgleichsschuldner anerkannten Teil dieser Forderung beschränkt. Entscheidungstexte 5 Ob 32/62 Entscheidungstext OGH 15.02.1962 5 Ob 32/62 ... mehr lesen...
Der Kläger besitzt gegen Leopold B., den Gatten der Beklagten, einen rechtskräftigen Exekutionstitel auf Zahlung von 18.900 S samt 6% Zinsen seit 15. Dezember 1958 sowie 251 S 03 g Prozeßkosten und 485 S 63 g Exekutionskosten. Zwischen Leopold B. und seiner Gattin, der Beklagten, besteht eine allgemeine, bereits unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft, in welche die Liegenschaft EZ. 227 Grundbuch S., Haus Nr. 26 in St. L., eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt ist unbestritten. De... mehr lesen...
Norm: ABGB §891 ffABGB §1233 ff DAO §48
Rechtssatz: Von einer Gesamtschuld im Sinne einer passiven Korrealität nach Maßgabe der §§ 891, 893, 896 ABGB kann nur dann gesprochen werden, wenn eine Mehrheit von Schuldnern auf Grund Vertrages oder Gesetzes dem Gläubiger gegenüber in einem persönlichen Verpflichtungsverhältnis für eben dieselbe Schuld steht, sohin jeder einzelne Schuldner auf Grund eines selbständigen Verpflichtungsgrundes persönlich ... mehr lesen...
Norm: ABGB §894AO §18AO §48AVRAG §6KO §18KO §151
Rechtssatz: (Sachverhalt: A ersucht B, dem C ein Darlehen von 5.000,- Schilling zu geben, und verpflichtet sich als Mitschuldner; B gibt dem C - ohne Wissen des A - 10.000,- Schilling; C geht in Ausgleich; B meldet die 10.000,- Schilling an und erhält die 40 %ige Quote, also 4.000,- Schilling). Die Ausgleichszahlung ist je zur Hälfte auf die 5.000,- Schilling, für die A mithaftet, und auf die and... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 EaAO §48
Rechtssatz: Haftung des Übernehmers eines Unternehmens gegenüber den Geschäftsgläubigern des Übergebers, über den das Ausgleichsverfahren durchgeführt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 370/32 Entscheidungstext OGH 05.04.1932 1 Ob 370/32 Veröff: SZ 14/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: AO §48
Rechtssatz: (Zum AHGB) § 48 AO hat auch auf die Haftung des ausgeschiedenen offenen Handelsgesellschafters Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 3 Ob 250/26 Entscheidungstext OGH 21.04.1926 3 Ob 250/26 Veröff: SZ 8/242 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0051916 Dokument... mehr lesen...